Früherkennung · Niedrigdosis-CT
Lungenkrebs-Früherkennung: das neue Screening für starke Raucherinnen und Raucher
Seit April 2026 gibt es in Deutschland erstmals eine strukturierte Früherkennung von Lungenkrebs mittels strahlungsarmer Computertomographie (Niedrigdosis-CT) – als freiwillige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen für eine klar definierte Risikogruppe. Hier erfahren Sie, ob das Screening für Sie infrage kommt und wie Sie vorgehen.
Stand: Juni 2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten
Zulassung unserer Praxis
Noch nicht zugelassen
Unsere radiologische Praxis befindet sich derzeit im Zulassungsverfahren für das Lungenkrebs-Screening (erforderlich ist eine erneute Zulassung beim Landesamt). Die Screening-CT können wir Ihnen daher noch nicht anbieten. Bundesweit wird das Angebot schrittweise aufgebaut – wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald wir zugelassen sind.
Bitte beachten Sie: Die Erstberatung erfolgt zunächst in Ihrer zertifizierten hausärztlichen, internistischen oder betriebsärztlichen Praxis. Ob das Screening für Sie grundsätzlich infrage kommt, können Sie schon jetzt mit der Checkliste unten einschätzen.
Checkliste: Komme ich für das Screening infrage?
Bestätigen Sie die Punkte, die auf Sie zutreffen. Diese Selbsteinschätzung ersetzt keine ärztliche Prüfung – sie hilft Ihnen nur einzuschätzen, ob ein Beratungsgespräch sinnvoll ist.
Voraussetzungen auf einen Blick
- 50–75 Jahreaktive oder ehemalige Raucher
- mind. 25 RaucherjahrePausen nie länger als 10 Jahre
- mind. 15 Packungsjahrekumulierter Tabakkonsum
- Rauchstopp < 10 Jahreoder noch aktiv rauchend
- alle 12 Monatebei unauffälligem Befund
- Kassenleistungfreiwillig, für GKV-Versicherte
Worum geht es?
Die Niedrigdosis-CT soll verdächtige Veränderungen schon in einem Stadium aufspüren, in dem eine heilende Behandlung noch möglich ist. Eine Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat gezeigt, dass der Nutzen für stark rauchende Menschen den möglichen Schaden überwiegt. Rechtliche Grundlage sind die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums (seit 1. Juli 2024) und der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Juni 2025; Kassenleistung ist das Screening seit dem 1. April 2026.
Wer kann teilnehmen?
Anspruch haben gesetzlich versicherte Personen, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie sind zwischen 50 und 75 Jahre alt, haben mindestens 25 Jahre geraucht (Pausen nie länger als 10 Jahre am Stück) und kommen auf mindestens 15 Packungsjahre; außerdem rauchen Sie noch oder haben vor weniger als 10 Jahren aufgehört. Ein Packungsjahr entspricht dem Rauchen einer Packung (20 Zigaretten) pro Tag über ein Jahr.
So läuft die Früherkennung ab
Von der Beratung bis zum Befund folgt das Screening einem festen Pfad. Auffällige Aufnahmen werden grundsätzlich von einer zweiten Ärztin oder einem zweiten Arzt unabhängig beurteilt (Zweitbefundung):
1Erstberatung & Anspruchsprüfung
Haus-, Internisten- oder Arbeitsmedizin: Informationsgespräch zu Nutzen und Risiken, Hinweis auf Tabakentwöhnung.
2Überweisung in die Radiologie
Bei erfüllten Voraussetzungen: Überweisung in eine teilnehmende radiologische Praxis.
3Niedrigdosis-CT (Erstbefundung)
Strahlungsarme CT durch eine genehmigte Radiologin oder einen Radiologen, inkl. Aufklärungsgespräch.
Unabhängige Zweitbefundung: Eine zweite Radiologin/ein Radiologe beurteilt die Aufnahmen; danach gemeinsame Bewertung. Mögliche Ergebnisse:
Nutzen und Grenzen ehrlich abgewogen
Die Früherkennung kann Leben retten – sie ist aber kein Allheilmittel. Zur Einordnung nennt die Versicherteninformation des G-BA eine Modellrechnung: Von 1.000 anspruchsberechtigten Frauen, die regelmäßig teilnehmen, versterben innerhalb von zehn Jahren 19 an Lungenkrebs; ohne Teilnahme sind es 24 (bei Männern 23 gegenüber 29).
Zu den möglichen Nachteilen zählen die – wenn auch geringe – Strahlenbelastung sowie auffällige Befunde, die sich nach weiterer Abklärung als harmlos herausstellen. Wichtig bleibt: Der wirksamste Schutz vor Lungenkrebs ist und bleibt der Rauchstopp.
Spezialisierte Zentren in Thüringen
Besteht nach der Befundung ein konkreter Krebsverdacht, kann die weitere Abklärung in einem der zertifizierten Thüringer Lungenkrebszentren erfolgen:
Lungenkrebszentrum am Helios Klinikum Erfurt
Maximalversorgung mit interdisziplinärem Thoraxzentrum und Tumorboard
Lungenkrebszentrum „LuKreZIA" – Zentralklinik Bad Berka
Auf Erkrankungen des Brustkorbs spezialisiert
Lungenkrebszentrum am SRH Wald-Klinikum Gera
Erstes zertifiziertes Lungenkrebszentrum Thüringens
Offizielles Beratungsmaterial
Zur fundierten Entscheidung empfehlen wir die offizielle Versicherteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie erklärt Ablauf, Nutzen, Strahlenbelastung und Risiken neutral und verständlich:
Versicherteninformationen des G-BA
Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT · PDF
G-BA – Themenseite Lungenkrebs-Früherkennung
Ausführliche Erläuterung des gesamten Ablaufs
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Lungenkrebs-Früherkennung für Raucherinnen und Raucher; Versicherteninformation (Stand 18.12.2025).
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Informationen zum Lungenkrebs-Screening, Start 1. April 2026.
- Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des BMUV (in Kraft seit 1. Juli 2024).
- Helios Klinikum Erfurt, Zentralklinik Bad Berka (LuKreZIA), SRH Wald-Klinikum Gera; Deutsche Krebsgesellschaft (DKG).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: Juni 2026) und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung. Die verbindliche Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt ausschließlich ärztlich. Regelungen und Kriterien können sich ändern. Bei Beschwerden wie anhaltendem Husten, Atemnot oder Bluthusten wenden Sie sich bitte unabhängig vom Screening an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.