Früherkennung · Niedrigdosis-CT
Lungenkrebs-Früherkennung: das neue Screening für starke Raucherinnen und Raucher
Seit April 2026 gibt es in Deutschland erstmals eine strukturierte Früherkennung von Lungenkrebs mittels strahlungsarmer Computertomographie (Niedrigdosis-CT) – als freiwillige Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen für eine klar definierte Risikogruppe. Hier erfahren Sie, ob das Screening für Sie infrage kommt und wie Sie vorgehen.
Stand: November 2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten
Unser Angebot
Seit 1. November 2026
Seit dem 1. November 2026 bieten wir die Lungenkrebs-Früherkennung in unserer Praxis an. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen haben wir als erste Praxis in Thüringen die Genehmigung dafür erhalten.
So kommen Sie zu uns: Der erste Schritt führt immer in Ihre Hausarztpraxis oder zu Ihrer Internistin oder Ihrem Internisten. Dort wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie werden über Nutzen und Risiken aufgeklärt und bekommen eine Überweisung mit dem Eignungsbericht. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt braucht dafür eine eigene Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung, fragen Sie dort am besten danach.
Mit der Überweisung vereinbaren Sie den Termin bei uns, am einfachsten per E-Mail an termin@radiologie-erfurt.de oder über unsere Terminseite. Wir melden uns bei Ihnen zurück. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0361 220900, per E-Mail geht es meist schneller.
Ohne Überweisung können wir die Früherkennung nicht durchführen. Ob das Screening für Sie grundsätzlich infrage kommt, können Sie vorab mit der Checkliste unten einschätzen.
Checkliste: Komme ich für das Screening infrage?
Bestätigen Sie die Punkte, die auf Sie zutreffen. Diese Selbsteinschätzung ersetzt keine ärztliche Prüfung – sie hilft Ihnen nur einzuschätzen, ob ein Beratungsgespräch sinnvoll ist.
Voraussetzungen auf einen Blick
- 50–75 Jahreaktive oder ehemalige Raucher
- mind. 25 RaucherjahrePausen jeweils unter 10 Jahren
- mind. 15 Packungsjahrekumulierter Tabakkonsum
- Rauchstopp < 10 Jahreoder noch aktiv rauchend
- alle 12 Monatebei unauffälligem Befund
- Kostenübernahmegesetzlich und privat versichert
Worum geht es?
In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 57.000 Menschen an Lungenkrebs – in den allermeisten Fällen verursacht durch langjähriges Rauchen. Weil die Erkrankung im Frühstadium kaum Beschwerden macht, wird sie häufig erst spät erkannt, wenn die Heilungschancen bereits deutlich geringer sind.
Die Niedrigdosis-CT soll verdächtige Veränderungen in einem Stadium finden, in dem eine heilende Behandlung noch möglich ist. Grundlage dafür sind große internationale Studien der vergangenen zwanzig Jahre. Was das in Zahlen heißt, steht weiter unten unter „Nutzen und Grenzen“.
Rechtliche Grundlage sind die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums vom 15. Mai 2024 und der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Juni 2025. Kassenleistung ist das Screening seit dem 1. April 2026.
Wer kann teilnehmen?
Anspruch haben gesetzlich und privat Versicherte, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie sind zwischen 50 und 75 Jahre alt, haben mindestens 25 Jahre geraucht und kommen auf mindestens 15 Packungsjahre. Wer aufgehört hat, kann teilnehmen, wenn der Rauchstopp weniger als zehn Jahre zurückliegt. Ein Packungsjahr entspricht einer Packung (20 Zigaretten) am Tag über ein Jahr. Ob Sie die Voraussetzungen im Einzelnen erfüllen, klärt Ihre Hausarztpraxis im Beratungsgespräch.
So läuft die Früherkennung ab
Von der Beratung bis zum Befund folgt das Screening einem festen Pfad. Auffällige Aufnahmen werden grundsätzlich von einer zweiten Ärztin oder einem zweiten Arzt unabhängig beurteilt (Zweitbefundung):
1Erstberatung & Anspruchsprüfung
In Ihrer Hausarztpraxis oder internistischen Praxis: Informationsgespräch zu Nutzen und Risiken, Prüfung des Anspruchs, Hinweis auf Tabakentwöhnung.
2Überweisung zu uns
Bei erfüllten Voraussetzungen bekommen Sie eine Überweisung mit dem Eignungsbericht. Damit vereinbaren Sie den Termin bei uns.
3Niedrigdosis-CT in unserer Praxis
Vor der Untersuchung klären wir Sie noch einmal auf. Die CT kommt mit sehr wenig Strahlung aus. Zusätzlich wertet eine Software die Aufnahmen aus, das ist im Programm für jede Untersuchung vorgeschrieben.
Unabhängige Zweitbefundung: Eine zweite Radiologin oder ein zweiter Radiologe aus einem spezialisierten Zentrum beurteilt die Aufnahmen mit, danach folgt eine gemeinsame Bewertung. Mögliche Ergebnisse:
Nutzen und Grenzen ehrlich abgewogen
Die Früherkennung kann Leben retten, sie ist aber kein Allheilmittel. Zur Einordnung nennt die Versicherteninformation des G-BA eine Modellrechnung: Von 1.000 anspruchsberechtigten Frauen, die regelmäßig teilnehmen, versterben innerhalb von zehn Jahren 19 an Lungenkrebs; ohne Teilnahme sind es 24 (bei Männern 23 gegenüber 29). Wichtig bleibt: Der wirksamste Schutz vor Lungenkrebs ist und bleibt der Rauchstopp.
Zu den möglichen Nachteilen zählen die geringe Strahlenexposition sowie auffällige Befunde, die sich nach weiterer Abklärung als harmlos herausstellen. Die für die Screening-Untersuchungen verwendeten Untersuchungsprotokolle benötigen eine nur sehr geringe Dosis an Röntgenstrahlen. Sie ist vergleichbar mit der natürlichen Röntgenstrahlung auf der Erde und dem aus dem Weltall, die Menschen in Mitteldeutschland im Zeitraum von 4-5 Monaten ausgesetzt sind.
Spezialisierte Zentren in Thüringen
Besteht nach der Befundung ein konkreter Krebsverdacht, kann die weitere Abklärung in einem der zertifizierten Thüringer Lungenkrebszentren erfolgen:
Lungenkrebszentrum am Helios Klinikum Erfurt
Unser Kooperationspartner im Programm. Maximalversorgung mit interdisziplinärem Thoraxzentrum und Tumorboard
Lungenkrebszentrum „LuKreZIA" – Zentralklinik Bad Berka
Auf Erkrankungen des Brustkorbs spezialisiert
Lungenkrebszentrum am SRH Wald-Klinikum Gera
Erstes zertifiziertes Lungenkrebszentrum Thüringens
Offizielles Beratungsmaterial
Zur fundierten Entscheidung empfehlen wir die offizielle Versicherteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie erklärt Ablauf, Nutzen, Strahlenbelastung und Risiken neutral und verständlich:
Versicherteninformationen des G-BA
Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT · PDF
G-BA – Themenseite Lungenkrebs-Früherkennung
Ausführliche Erläuterung des gesamten Ablaufs
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Lungenkrebs-Früherkennung für Raucherinnen und Raucher; Versicherteninformation (Stand 18.12.2025).
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Beschluss zur Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Lungenkrebs) vom 18. Juni 2025.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Informationen zum Lungenkrebs-Screening, Start 1. April 2026.
- Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des BMUV vom 15. Mai 2024 (in Kraft seit 1. Juli 2024).
- Helios Klinikum Erfurt, Zentralklinik Bad Berka (LuKreZIA), SRH Wald-Klinikum Gera; Deutsche Krebsgesellschaft (DKG).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand: November 2026) und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung. Die verbindliche Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt ausschließlich ärztlich. Regelungen und Kriterien können sich ändern. Bei Beschwerden wie anhaltendem Husten, Atemnot oder Bluthusten wenden Sie sich bitte unabhängig vom Screening an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.